Erster ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen: Was gibt es jetzt zu beachten?
Am Wochenende hat ein Jäger in Kirchhunden (Kreis Olpe) in NRW ein verendetes Wildschwein gefunden. Nach Untersuchungen des Kadavers steht nun fest: Es ist der erste bestätigte Fall der ASP in NRW. Alle Informationen zu der Krankheit und welche Verhaltensregeln nun gelten, lest ihr in diesem Artikel.

Was ist die ASP?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine betrifft. Sie ist für Menschen ungefährlich, verläuft aber für Schweine nahezu immer tödlich. Ein Ausbruch hat erhebliche wirtschaftliche und tierseuchenrechtliche Konsequenzen. Die Krankheit verbreitet sich hauptsächlich über direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierten Materialien (z. B. Futter, Kleidung, Fahrzeuge). Ursprünglich kommt die Krankheit aus Afrika, seit 2014 gibt es aber eine massive Verbreitung in der EU. Die ersten Fälle in Deutschland wurden 2020 bekannt.

Was macht die Krankheit so gefährlich?
Es gibt keinen Impfstoff und keine Behandlung, was zu einer hohen Sterblichkeitsrate bei Wild- und Hausschweinen führt. Das Virus überlebt auch in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Fleisch mehrere Wochen bis Jahre. Es kann daher durch kontaminierte Lebensmittel verbreitet werden. Wenn in einem Gebiet ein ASP-Fall bekannt wird, werden im Umkreis Sperrzonen eingerichtet, in denen bestimmte Regeln gelten. Diese Gebiete um die Fundzone werden infizierte Zonen genannt. Zu den Regeln für diese Zonen zählen Handelsbeschränkungen (beispielsweise kein Verbringen von Hausschweinen aus der infizierten Zone in Schlachtbetriebe, keine Ausfuhr von Erzeugnissen aus der infizierten Zone) und Jagdeinschränkungen bei der Wildschweinjagd. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung sind u.a. das Aufstellen von Wildschutzzäunen, eine intensive Beprobung und verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen, beispielsweise mit Kadaver-Suchhunden.
Was gilt es für Jäger in den betroffenen Gebieten und den infizierten Zonen zu beachten?
Die Ausübung der Jagd ist in der infizierten Zone verboten, um Jagddruck zu vermeiden. Möglich sind lediglich Nachsuchen auf verletztes oder krankes Wild und die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild, allerdings nur auf Wiederbewaldungsflächen, um die Aufforstung und Naturverjüngung zu unterstützen. Außerdem müssen gefundene Kadaver beim Veterinäramt angezeigt werden. Auch die bei Nachsuchen erlegten Wildschweine müssen bei der Behörde angezeigt werden. Die Erzeugnisse von Wildschweinen aus der infizierten Zone dürfen nicht ausgeführt werden. Ebenfalls wichtig ist die gründliche Reinigung und das Desinfizieren von Personen, Hunden und Fahrzeugen, die mit Wildschweinen in Kontakt waren oder bei der Jagd genutzt wurden.


Welche Regeln gibt es für die Bevölkerung?
Damit die ASP sich möglichst nicht weiter ausbreitet, sollten Waldbesucher in den infizierten Gebieten darauf achten, dass ihre Hunde nicht frei herumlaufen. Außerdem sollten Fleischerzeugnisse von Schweinen, wie beispielsweise Speisereste, nicht in der Natur entsorgt werden.
Fazit
Ein ASP-Ausbruch hat massive Folgen – nicht nur für Tierhalter, sondern auch für Jagd, Landwirtschaft und Fleischwirtschaft. Daher ist schnelles Handeln, Prävention und das Einhalten der aufgestellten Regeln unverzichtbar. Weitere Informationen zur ASP und den Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Krankheit gibt es auf der Seite des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) NRW unter diesem Link.